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                                                             Iris Wadle                                                         

Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Angelegenheiten

des Ehe- und Familienrechts: Ehescheidungen und Folgesachen, Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht u.a. 

Fachanwälte für Familienrechtmüssen nach der Fachanwaltsordnung besondere Kenntnisse nachweisen, in den Bereichen

1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,

2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,

3. internationales Privatrecht im Familienrecht,

4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Nachzuweisen sind ferner eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 120 Stunden, das Bestehen von mindestens drei fünfstündigen, schriftlichen Leistungskontrollen und die eigene Bearbeitung von 120 Fällen aus den obigen Rechtsgebieten innerhalb der letzten drei Jahre.

Um Fachanwalt zu bleiben ist der Nachweis von mindestens 10 Stunden Fortbildung pro Jahr erforderlich.