Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich des Erbrechts:
- Entwurf letztwilliger Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente, Erbverträge)
- Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
u.a.
An einem Fachanwaltskurs Erbrecht der Deutschen Anwaltakadmie habe ich 2005/2006 teilgenommen und die schriftlichen Leistungskontollen bestanden. Ich bilde mich jährlich mindestens 10 Stunden in Seminaren zu erbrechtlichen Themen fort. Den Testamentsvollstreckerlehrgang habe ich 2007 bestanden.