Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich des Erbrechts:

- Entwurf letztwilliger Verfügungen (Testamente, gemeinschaftliche Testamente,   Erbverträge)

- Vertretung im Erbscheinsverfahren

- Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen

- Testamentsvollstreckung

- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

u.a.

An einem Fachanwaltskurs Erbrecht der Deutschen Anwaltakadmie habe ich 2005/2006 teilgenommen und die schriftlichen Leistungskontollen bestanden. Ich bilde mich jährlich mindestens 10 Stunden in Seminaren zu erbrechtlichen Themen fort. Den Testamentsvollstreckerlehrgang habe ich 2007 bestanden.