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                                                        Georg B. Wadle                                                  

Fachanwälte für Miet-und WEG-Recht müssen besondere Kenntnisse nachweisen im Recht der Wohn- und Gewerbemietverhältnisse und des Pachtrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Maklerrechts, Nachbarrechts und der Grundzüge des Immobilienrechts, einschließlich ihrer Bezüge zum öffentlichen Recht und dem Verfahrensrecht. Nachzuweisen hat ein Fachanwalt eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 120 Stunden, das Absolvieren von drei fünfstündigen Klausuren und die eigene Bearbeitung von 120 Fällen aus den obigen Rechtsgebieten innerhalb der letzten drei Jahre. Um Fachanwalt zu bleiben ist der Nachweis von mindestens 10 Stunden Fortbildung pro Jahr erforderlich.