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Georg B. Wadle
Fachanwälte für Verkehrsrecht müssen besondere Kenntnisse in den Bereichen des Verkehrszivilrechtes, insbesondere Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht, im Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Fahrerlaubnisrecht nachweisen. In einer 120 Stunden umfassenden Schulung werden auch die Gebiete der Unfallrekonstruktion, der Rechtsmedizin und der Toxikologie mit umfaßt. Die Bearbeitung von mindestens 160 Fällen aus den obigen Rechtsgebieten, davon mindestens 60 gerichtlich anhängig, innerhalb der letzten drei Jahre muß nachgewiesen werden. Hinzu kommt das Absolvieren von drei fünfstündigen Klausuren. Ein Fachanwalt des Verkehrsrechtes muß sich darüber hinaus jedes Jahr mindestens 10 Stunden in diesem Gebiet fortbilden.
